Umfragenscout

Zu meinem allergrössten Erstaunen erhielt ich heute eine Rechnung über 99,00 Euro, von einer Firma namens Umfragenscout.com. Man freute sich, stand auf der Rechnung, mich bei Umfragenscout.com begrüssen zu dürfen. Für die Erstellung meines Profils und die Nutzung des Dienstes Umfragenscout.com (firmiert jetzt auch unter Umfragenagent.com) berechne man mir die Jahresgebühr von eben 99,00 Euro.

Ich wunderte mich nicht nur, sondern schrieb sofort eine Mail, dass ich nichts bestellt hätte. Wenn doch, vielleicht aus Versehen, dann wolle ich dies hiermit sofort rückgängig machen.

Und dann sah ich mal per google nach, wer oder was Umfragenscout.com überhaupt ist. Schwach erinnerte ich mich dann daran, dass ich mal was ausgefüllt hatte, dass ich gerne an Umfragen teilnehme.

Aber hat man schon mal davon gehört, dass jemand 99,00 Euro bezahlt, um an Umfragen teilnehmen zu dürfen? Also ich nicht, bis jetzt.

Gleich auf der ersten Seite von google zum Thema Umfragenscout.com fand ich dann auch verschiedene Foren und Threads. Ich war und bin nicht der einzige, der sich über eine solche Rechnung beschwert und nicht bereit ist, sie zu bezahlen.

29. September 2007. Der sofort nach Rechnungserhalt von mir eingelegte Widerspruch wurde nicht akzeptiert. Man antwortete mir, ich könne ja bei der Polizei Anzeige gegen Unbekannt erstatten, falls ich bestreite, mich angemeldet zu haben. Das hatte ich überhaupt nicht bestritten. Ich habe darauf geantwortet: "Wie ich inzwischen festgestellt habe, entspricht Ihre Widerrufsbelehrung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Ich wiederhole daher, dass ich von meinem Widerrufsrecht Gebrauch mache und bitte um Stornierung der mir zugesandten Rechnung Nr."

Kultbuchleserin Brigitte hatte mit einer anderen Firma ein ähnliches Problem und sich von einem Rechtsanwalt nachfolgendes Schreiben formulieren lassen, das tatsächlich zu dem gewünschten Ergebnis führte. Sie erhielt keine weiteren Mahnungen.

Ich hoffe, es hilft auch mir und meinen Leserinnen und Lesern, denen ich es - sollten sie sich einem ähnlichen Problem konfrontiert sehen - gerne zur eigenen Nutzung zur Verfügung stelle. Danke, Brigitte.

Ihre Rechnung Nr.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erkläre ich Ihnen gegenüber, dass ein Vertrag mit dem von Ihnen behaupteten Inhalt mit mir nicht zustande gekommen ist.

Eine Erklärung in Ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der versteckt auf der Internetseite, wonach die Dienstleistung kostenpflichtig ist, ist nach §305c BGB als überraschend zu bewerten. Eine solche Erklärung wird nach dem Gesetzeswortlaut nicht Bestandteil des Vertrags.

Hilfsweise fechte ich sämtliche in diesem Zusammenhang von mir abgegebenen Erklärungen wegen Irrtums und arglistiger Täuschung nach §§119, 123, 142 BGB an.

Höchst hilfsweise widerrufe ich meine Erklärungen gemäss §§312b, 312d, 355 BGB. Da ich nicht korrekt über mein Widerrufsrecht informiert worden bin, konnte ein Fristablauf nicht beginnen.

Ich behalte mir vor, die Verbraucherzentrale und auch die Staatsanwaltschaft über Ihre Aktivitäten zu informieren. Der Weitergabe und Nutzung meiner Daten widerspreche ich ausdrücklich.

Mit besten Grüssen

20. November 2007: 1. Mahnung von Umfragenscout.com erhalten. 10. Dezember 2007: per Mail die Ankündigung, gegen mich würde Strafanzeige wegen Betrugs eingeleitet, wenn ich nicht innerhalb einer Woche zahlen würde. Habe nicht reagiert und nicht gezahlt. Seitdem nichts mehr gehört. Januar 2009: Von meinem Konto werden erstmals 99 Euro abgebucht, obwohl ich keine Einzugsermächtigung erteilt hatte. Ich habe das meiner Bank mitgeteilt, die mir den Betrag wieder gutgeschrieben hat. Mehr dazu unter Neue Schweizer Masche und im nachfolgenden Video.

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